Hochzeitsspiele

Auf einer Hochzeit ist nicht nur die Trauung wichtig, obwohl sie sicher der wichtigste Bestandteil der ganzen Hochzeitsfeier ist, jedoch wollen die Gäste auf der anschließenden Feier auch unterhalten werden, was nicht so schwer ist, nur ein klein wenig Kreativität erfordert. Zur Unterhaltung der Gäste auf einer Hochzeitsfeier sehr beliebt sind verschiedene Hochzeitsspiele, die sowohl für das Brautpaar, aber auch für die Gäste untereinander gedacht sind, damit man sich ein wenig kennen lernen kann, sofern man sich vor der Hochzeit noch nicht gekannt hat.

 

Herz

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Die wohl bekanntesten Spiele für das Brautpaar sind wohl einerseits das gemeinsame Ausschneiden eines großen Herzens aus einem Bettlaken, was direkt nach dem Auszug aus der Kirche geschieht, damit der Bräutigam seine Braut danach durch das ausgeschnittene Herz tragen kann, andererseits das gemeinsame Durchsägen eines Baumstammes, wobei Braut und Bräutigam dabei gleich beweisen müssen, wie gut sie gemeinsam harmonieren, was oft schon für einige Lacher sorgt, wenn es nicht so recht gelingen will. Auf der Feier, meist nach dem Essen und Hochzeitscatering, kommt dann meist noch ein Spiel für das Paar dazu, bei dem beide um ein Geschenk, meist das der Eltern oder guter Freunde, spielen müssen. Dabei muss das Paar meist unter erschwerten Bedingungen eine Aufgabe erfüllen, um an ihr Geschenk, meist in Form von Geld, zu gelangen. Für die umstehenden Gäste ist dies immer sehr amüsant und sorgt immer für gute Stimmung. Beliebtes Spiel dazu ist zum Beispiel, dass Geldscheine in Luftballons gepackt werden, die Ballons dann aufgeblasen werden und der Bräutigam diese dann zertreten muss. Allerdings hat er als Handicap dazu Schwimmflossen an, was das Zertreten erschwert und zudem von außen betrachtet sehr lustig aussieht. Die Aufgabe der Braut ist es dann, die Geldscheine aufzusammeln. Dies klingt zunächst auch sehr einfach, ist es aber nicht mehr, wenn man sich vor Augen hält, dass dabei Boxhandschuhe getragen werden. Mit diesem Spiel ist auf jeden Fall für genug Lacher gesorgt.

 

Für die Gäste eignen sich dann eher Spiele, die etwas ruhiger ablaufen, am besten auch solche Spiele, die nicht zu viel Aufwand erfordern und einfach durchzuführen sind. Ein schönes Spiel, bei dem sich die Gäste unter einander auch etwas besser kennen lernen ist beispielsweise Memory. Hierzu benötigt man einfach nur eines oder mehrere Memoryspiele. Die Karten werden dabei so sortiert und hinterher an die Gäste verteilt, dass immer eine Frau und ein Mann dasselbe Symbol erhalten. Die Aufgabe für die Gäste besteht bei dem Spiel nun darin, sich wie beim Memory zu Paaren zusammen zu finden. Ziel des Spiels ist es einfach, dass sich die neu gefundenen Paare dann zu einem gemeinsamen Tanz auf der Tanzfläche zusammenfinden. So entsteht eine lockere Atmosphäre unter den Gästen, die keiner Feier schadet.

Das passende Kleid für das Standesamt

Gerade die modische Planung der Hochzeit macht den Bräuten viel Spaß. In der Kirche möchten die meisten Frauen ein weißes Brautkleid tragen – doch was zieht man auf dem Standesamt an? Auch die standesamtliche Trauung ist ein so besonderer Tag, dass auch ein besonderes Kleid gefragt ist. Mit den richtigen Tipps und Tricks findet jede Braut ein Kleid fürs Standesamt, was all ihre Schokoladenseiten betont.

 

Standesamt

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Für die meisten Paare, die auch noch kirchlich heiraten möchten, ist die Trauung im Standesamt der zivilrechtliche Akt, der nicht im gleichen Ausmaße wie die kirchliche Hochzeit gefeiert wird. Entsprechend angemessen erscheint ihnen auch ein Kleid für das Standesamt, was im Vergleich zur Brautrobe weniger pompös gestaltet ist. Ein einfarbiges Cocktail-Kleid kann hierbei eine schöne Variante sein, andere Abendkleider sind auch möglich. Wer ausschließlich standesamtlich heiratet, möchte dies manchmal auch in Weiß tun. Ein weißes Brautkleid ist nicht nur der Trauung vor dem Altar vorbehalten! Wer nicht in Weiß heiraten möchte, aber dennoch ein besonders schönes Kleid tragen möchte, wird vielleicht in einem langen Abendkleid mit vielen verspielten Details fündig. Unbedingt darauf zu achten ist, dass das Kleid fürs Standesamt zum persönlichen Stil passt. Die Hochzeit ist ein sehr wichtiger Tag im Leben – das bedeutet aber nicht, dass die Braut sich verkleiden sollte oder ein Kleid tragen muss, was nicht zu ihrem Stil und ihrem Typ passt. Wer es generell eher natürlich mag, tritt sicher lieber in einem schlichten Kleid vor den Standesbeamten und würde sich in einer großen Robe nur verkleidet fühlen. Unbedingt darauf achten müssen Bräute zudem, dass ihr Kleid auch zu ihrem Schmuck und zu ihrer Handtasche passt, wenn sie eine solche als Hochzeitsaccessoire tragen möchten. Passen Schmuck, Trauringe, Handtasche und Kleid nicht zusammen, wirkt das Outfit schnell übertrieben oder gar unmodern. Auch die Frisur der Braut sollte auf das Kleid abgestimmt sein.

 

Grundsätzlich ist beim Thema Kleid fürs Standesamt erlaubt, was gefällt. Dennoch sollte man dabei beachten, dass die standesamtliche Trauung einen zivilrechtlichen Akt darstellt, der sehr bedeutungsvoll für das weitere Leben ist. Entsprechend seriös sollte man auch gekleidet sein. Extrem kurze Kleider oder Kleider, die sehr freizügig wirken, sind für die meisten Menschen einem solchen Anlass nicht angemessen.

Hochzeitswalzer

Wenn zwei sich liebende Menschen beschließen, sich das „Ja-Wort“ zu geben und Eheringe zu tauschen, ist dies einer der freudigsten Momente ihres Lebens. Meist wird mit Ungeduld dieser Hochzeitstag herbeigesehnt, an dem diese beiden nicht mehr „nur“ zusammen sind, sondern den Bund der Ehe eingehen. Dieses wunderbare Ereignis ist meist gut durchdacht und oftmals lange im Voraus geplant, damit auch der Rahmen zu diesem einzigartigen Tag stimmt. Denn das Brautpaar wird noch lange Zeit freudig daran zurück denken.

 

Tanzen auf Hochzeit

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Neben unzähligen Bräuchen und Traditionen, die das Brautpaar an seinem Hochzeitstag begehen kann, gilt der Hochzeitswalzer, auch Brautwalzer oder Brauttanz genannt, mehr oder weniger als Standard bei jeder Hochzeitsfeier. Nur selten wird ganz darauf verzichtet! Zumeist wird die Hochzeitsfeier nach der Trauung durch den Brauttanz eröffnet. Sehr gerne wird ein Wiener Walzer getanzt, beispielsweise zu den bekannten Stücken „Donauwalzer“ oder „Kaiserwalzer“ von Johann Strauß. Wer lieber die getragenere Variante wählt, bevorzugt meist den „Langsamen Walzer“. Von Paaren, die für diesen großen Tag etwas weniger klassisches aber ebenso beliebtes wählen möchten, wird gerne die Rumba getanzt. Eine überaus moderne Form des Hochzeitstanzes ist beispielsweise auch ein Ausdruckstanz, durch den das Brautpaar die persönliche Liebesgeschichte erzählt. Dem ersten gemeinsamen Tanz eines frisch vermählten Paares wird eine große symbolische Bedeutung zugesprochen. Ähnlich wie die Eheringe soll er eine besondere Bindung und Vereinigung ausdrücken, in dem er deutlich macht, dass aus diesen beiden Personen nun durch die Eheschließung „eins“ geworden ist.

 

Die Entstehung des Brauttanzes geht auf die griechische Mythologie zurück. Laut Platos Entstehungsgeschichte der Menschheit waren die Menschen ehemals eine große Kugel, „ein Ganzes“, wurden aber weil sie die Götter verärgerten getrennt. Aufgrund dieser Trennung sucht jeder Mensch die ihn ergänzende Hälfte um wieder zu einem „Ganzen“ zu werden. Der Brauttanz verdeutlicht diese Ergänzung, denn während des Paartanzes werden die beiden „Hälften“ für alle sichtbar wieder ein „Ganzes“ und gehen die einzigartige Verbindung ein, nach der sie ihr ganzes bisheriges Leben gesucht haben. Zur Durchführung dieses ersten gemeinsamen Tanzes gibt es verschiedene Möglichkeiten. Die beliebteste ist sicherlich, dass dieser Tanz nur dem Brautpaar gehört, als Moment der Zweisamkeit. Aber auch die Variante, dass sich nach den ersten Takten die Trauzeugen und Eltern der Brautleute dazu gesellen, wird gerne gewählt. Wenn allerdings alle Gäste in diesen besonderen ersten Tanz einbezogen werden sollen, können sich diese natürlich auch Stück für Stück dazu gesellen.

Blumenkinder

Die Hochzeit will einer der schönsten Tage im Leben sein. Entsprechend gut wird dieser Tag vom Brautpaar vorbereitet. Viele Faktoren tragen zu einem rundherum gelungenen Hochzeitsfest bei. Oftmals wünschen Braut und Bräutigam sich Blumenkinder. Hierbei handelt es sich um einen hübschen Brauch, der aktuell wieder auflebt. Dafür gibt es viele gute Gründe!

 

Die Blumenkinder haben bei der Hochzeit die Aufgabe, dem Brautpaar Blumen zu streuen und sie mit zum Altar zu geleiten. Ebenso begleiten sie das Brautpaar beim Auszug aus der Kirche oder natürlich auch aus dem Standesamt. Hierbei sind aber auch andere Varianten denkbar: Manche Brautpaare möchten den Einzug in die Hochzeitslocation lieber alleine erleben, hierbei haben die Kinder dann ihren großen Auftritt beim Auszug. Das Streuen von Blumen kann sich auch nur auf den Auszug beschränken. Erlaubt ist hierbei, was gefällt! Sie sehen dabei nicht nur hübsch aus und untermalen die Hochzeit in optischer Hinsicht. Für viele Menschen gehören Blumenkinder auch aus emotionalen Aspekten unbedingt zu einer Hochzeit hinzu.

 

Blumenkind

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Wer Blumenkinder auf der Hochzeit haben möchte, schaut sich hierfür meist zunächst im Familienkreis um. Wenn es hier Kinder im passenden Alter gibt, ist es in der Regel üblich, diese als Blumenkinder zu wählen. Meist freuen sich deren Eltern auch darüber, dass ihre Kinder ausgesucht worden sind und somit die Hochzeit mitgestalten können. Die meisten Blumenkinder sind 2 Jahre oder älter, das Kindergartenalter ist das typische Alter der Blumenkinder. Natürlich ergibt es sich nicht immer, dass Kinder in dem Alter in der Familie sind, vielleicht möchten diese Kinder auch nicht Blumenkinder spielen oder aus anderen Gründen will das Brautpaar andere Blumenkinder auswählen. Auch hier ist grundsätzlich erlaubt, was dem Brautpaar angemessen erscheint. Klug kann es dabei aber sein, die Auswahl der Kinder frühzeitig vorab mit der Familie zu besprechen. Gerade wenn man nicht die Kinder aus der eigenen Familie nehmen möchte, kann vielleicht so mancher Zwist im Vorfeld umgangen werden. Damit der Auftritt der Blumenkinder auch gelingt, will er wohl vorbereitet sein. Idealerweise übt man mit den Blumenkindern wenigstens einmal vorab den Weg und natürlich auch das Streuen der Blümchen. Am besten ist es, wenn bei den Blumenkindern auch wenigstens ein Kind dabei ist, was die kleineren Kinder auch ein wenig führen kann. Bei sehr kleinen Kindern müssen Braut und Bräutigam zumindest damit rechnen, dass dem kleinen Blumenkind vor lauter Nervosität wegen der vielen Gäste ganz entfällt, was es eigentlich tun sollte, z.B. einen Blumenstrauss nach der Hochzeit halten. Üben verschafft Sicherheit. Auch Eltern, die am Rand unauffällig mitgehen, helfen gerade den ganz kleinen Blumenkindern.

 

Oftmals wünscht das Brautpaar sich auch bei den Blumenkindern ein einheitliches optisches Erscheinungsbild. Es ist aber nicht grundsätzlich den Eltern der Blumenkinder zuzumuten, dass diese sich für das Outfit der Blumenkinder in vielleicht aus ihren Augen unverhältnismäßige Unkosten stürzen. Am besten bespricht man vorab, was die Blumenkinder tragen sollen und wer die Outfits bezahlt.

Junggesellinnenabschied

Die Heirat markiert in den meisten Ländern das Eingehen einer dauerhaften Beziehung zwischen zwei Erwachsenen, das sowohl rechtlich als meist auch kirchlich geregelt ist. Damit verknüpft sind viele Bräuche, von denen einige schon die Zeit vor der Eheschließung betreffen, wie etwa der Polterabend oder der Junggesellinnenabschied. Dieser Brauch kommt ursprünglich aus den angelsächsischen Ländern und wurde traditionell im Haus des Bräutigamvaters abgehalten, um den Bräutigam auf seine Ehetauglichkeit zu testen.

 

Junggesellinnenabschied

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Heutzutage wird der Abschied auch international gefeiert, zum Beispiel den USA, den Niederlanden oder Deutschland. Dabei ist das Fest keinesfalls mehr nur den Herren der Schöpfung vorbehalten, sondern auch Frauen dürfen sich über eine Party zum Abschied vom Single-Leben freuen. Dabei geht es keineswegs mehr so formal zu, sondern der Abend wird meist feucht-fröhlich im Kreise der liebsten Freundinnen und weiblichen Verwandten begangen. Dabei ist es Tradition, dass die Trauzeugin die Planung des Abends übernimmt, und die Mitwirkenden die zukünftige Braut überraschen und zur jeweiligen Aktivität einladen. Beliebte Klassiker sind Kneipentouren mit Sammelspielen, die der Braut in spe eine letzte Möglichkeit geben, mit fremden Männern auf Tuchfühlung zu gehen. Auch beliebt sind Clubbing, Karaoke, ein Restaurantbesuch im Lieblingslokal oder für die ganz Mutigen der Auftritt eines Strippers oder ein Kurztrip – nicht mit den Flitterwochen zu verwechseln.

 

Stark frequentiert sind hier natürlich die jeweiligen Vergnügungsviertel der nächstgelegenen Großstadt, wie zum Beispiel die Hamburger Reeperbahn. Das benachbarten Ausland lockt mit abwechslungsreichen Städtetrips. Angesagt sind Shopping-Metropolen wie Paris und London, aber auch das Rotlichtviertel von Amsterdam ist sehr beliebt. Manche Reiseanbieter haben sich schon darauf eingestellt und bieten organisierte Touren an. Natürlich kann und soll es bei einem Junggesellinnenabschied etwas wilder zugehen, doch sollte man sich immer nach dem Geschmack der zukünftigen Braut richten. Zwar gehören kleine Neckereien dazu, aber es sollte unbedingt vermieden werden, dass die Hauptperson des Abends sich unwohl fühlt oder im Überschwang etwas tut, was sie nachher bereuen oder gar Unstimmigkeiten mit ihrem Zukünftigen bedeuten würde. Für einen reibungslosen Ablauf empfiehlt es sich daher, in einer harmonischen Gruppe zu feiern, für zu versorgenden Kinder und Haustiere rechtzeitig eine vertrauensvolle Betreuung zu organisieren und das Aufeinandertreffen mit der oft am gleichen Abend losziehenden Männertruppe zu vermeiden. Weitere Anregungen kann man sich im Internet oder in Frauenzeitungen holen. Bezieht man diese Tipps und den Geschmack der Junggesellin mit in die Planung ein, steht einem unvergesslichen Abend mit einer strahlenden Braut in spe nichts mehr im Wege!

Die perfekte Hochzeit

Die eigene Hochzeit ist für viele Menschen der schönste und bedeutendste Tag im ganzen Leben. Eine Hochzeit ist in der Regel ein einmaliges und wunderschönes Ereignis. Familie, Verwandtschaft, Freunde, Bekannte und besondere Weggefährten sollen an diesem schönen Ereignis teilhaben. Dieser einmalige Tag soll natürlich absolut perfekt werden. Es ist aber nicht leicht, die perfekte Hochzeit zu planen. Das Brautpaar muss an viele Dinge denken und schon lange vor der eigentlichen Trauung mit den Vorbereitungen beginnen. Doch wie genau gelingt die perfekte Hochzeit? Welche Dinge müssen beachtet und organisiert werden? Wann beginnt das Brautpaar im Optimalfall mit der Organisation?

 

Die perfekte HochzeitBilderquelle © detailblick – Fotolia.com

 

Die perfekte Hochzeit planen

 

Wer die perfekte Hochzeit planen möchte, muss lange vor der eigentlichen Feier mit den Vorbereitungen beginnen. In erster Linie sollte natürlich nach der Verlobung samt wunderschönen Eheringen ein Termin für die Trauung festgelegt werden. Brautpaare, die die perfekte Hochzeit feiern wollen, sollten natürlich einen besonderen Hochzeitstermin auswählen. Der Termin sollte allerdings ungefähr ein Jahr in der Zukunft liegen, damit genug Zeit für die gesamten Vorbereitungen bleibt. Steht der Hochzeitstermin, so sollten Brautpaare einen Plan für die Finanzen aufstellen. Die Kalkulation der finanziellen Mittel ist ein wichtiger Meilenstein für die perfekte Hochzeit. Das Brautpaar sollte klären, wie hoch die Kosten sein sollten. Außerdem sollte abgestimmt werden, wer welche Kosten trägt. Es ist sinnvoll, ein gemeinsames Hochzeitskonto einzurichten und genug Puffer für Mehrausgaben einzuplanen. Mit einer Checkliste sollte das Brautpaar schließlich alle wichtigen Kostenpunkte durchgehen und kalkulieren. Hier gilt der Grundsatz, dass nicht zu knapp kalkuliert werden sollte. Brautpaare sollten in diesem Zusammenhang auch schon den ungefähren Rahmen der Hochzeit festlegen. Das bedeutet, dass sie entscheiden, wo und in welcher Größe die Hochzeit gefeiert werden soll und wie die Hochzeitslocation sein soll. Die Anzahl der Gäste wirkt sich deutlich auf die Gesamtkosten aus.

 

Wurde der Termin für die Trauung festgelegt, so sollten sich Brautpaare umgehend um die vorher definiierte Location kümmern. Die beliebtesten Lokale und Ortefür eine Hochzeitsfeier sind häufig schon lange im Voraus ausgebucht. Deshalb ist es sinnvoll, so früh wie möglich mit den Planungen zu beginnen und die Location fest zu buchen. Natürlich gehört zur perfekten Hochzeit auch ein schöner Ort. Wer eine perfekte Hochzeit feiern will, kann zum Beispiel in einem Schloss feiern. Außergewöhnliche Orte beeindrucken die Gäste und sorgen für eine einzigartige Atmosphäre.

 

Bei den Vorbereitungen auf viele kleine Details achten

 

Das Brautpaar sollte ungefähr 6 Monate vor der Trauung mit den intensiven Vorbereitungen für die perfekte Hochzeit beginnen. Das bedeutet, dass eine Gästeliste erstellt und anschließend Einladungskarten gestaltet und verschickt werden sollten. Die Dekoration sollte gestaltet und aufeinander abgestimmt werden. Es sollte natürlich ein Hochzeitsfotograf gebucht werden. Auch die Musik für den Abend der Hochzeitsfeier sollte schließlich ausgewählt werden. Liederhefte müssen gestaltet und eine Tischordnung festgelegt werden. Das Brautpaar muss außerdem das Essen buchen. Gerade bei der Auswahl des Essens sollten Brautpaare viel Zeit investieren. Ein gutes Menü ist für das Gemüt der Gäste sehr wichtig. Im Rahmen der intensiven Vorbereitungen muss das Hochzeitspaar auf viele Kleinigkeiten achten. Es ist daher sinnvoll, sich eine Checkliste anzufertigen. Außerdem sollte jede Hilfe mit einbezogen werden. Wer früh und ausgiebig mit den Planungen beginnt, kann schließlich die perfekte Hochzeit feiern.

Sonderurlaub bei einer Hochzeit

Eine Hochzeit ist immer ein schöner und in der Regel einmaliger Anlass. Der Termin der eigenen Hochzeit steht im Normalfall schon viele Monate vor der Trauung fest. Es ist in diesem Zusammenhang für das Brautpaar natürlich besonders wichtig, an dem Tag auch Urlaub zu bekommen. In manchen Fällen kann die Beantragung des Urlaubs aber kompliziert werden. Daher fragen sich die meisten Brautleute, ob es gesetzliche Regelungen zum Urlaub bei der eigenen Hochzeit gibt. Muss der Arbeitgeber dem Angestellten Urlaub geben, wenn dieser heiratet? Besteht sogar ein Anspruch auf Sonderurlaub? Wie ist die gleiche Situation, wenn zum Beispiel Familienangehörige heiraten?

 

Sonderurlaub Hochzeit

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Der Urlaubsanspruch im Rahmen der eigenen Hochzeit

 

Wer heiratet, sollte am Tag der Trauung natürlich auch frei haben. Der Gesetzgeber hat im BGB geregelt, dass am Tag der eigenen Trauung ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht. Sonderurlaub ist die Freistellung für zum Beispiel einen Tag unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Das bedeutet, dass der Angestellte zusätzlich zu seinen normalen Urlaubstagen einen zusätzlichen Tag Urlaub bekommt. Für diesen Tag wird ihm sein Lohn dann weitergezahlt. Im BGB ist ganz allgemein geregelt, dass Arbeitnehmer zu speziellen Anlässen Anspruch auf Sonderurlaub haben. Diese Anlässe sind genau festgelegt. Es gibt zum Beispiel Anlässe, zu denen Arbeitnehmer sogar mehrere Tage Anspruch auf Sonderurlaub haben. Ein Urteil aus dem Jahr 2010 regelt sogar, dass der Arbeitnehmer auch am Tag vor der eigenen Hochzeit vom Arbeitgeber genügend Freiraum bekommen muss, damit er seine eigene Hochzeit nicht verpasst.

 

Wie wird der Sonderurlaub beantragt?

 

Sonderurlaub kann ganz einfach beim eigenen Arbeitgeber beantragt werden. Im Rahmen der eigenen Hochzeit muss der Angestellte dem Chef natürlich früh genug mitteilen, dass er heiratet und Sonderurlaub haben möchte. In der Regel wird dieser Sonderurlaub dann ohne Probleme gewährt. Angestellte müssen dann nach der Trauung einen Nachweis darüber erbringen, dass sie geheiratet haben. Dieser Nachweis schützt den Arbeitgeber davor, dass der Sonderurlaub vorsätzlich missbraucht wird. Auch für andere Anlässe müssen bei der Freistellung bestimmte Nachweise erbracht werden. Das bekannteste Beispiel dafür ist die Freistellung von der Arbeit für einen Arztbesuch während der Arbeitszeit.

 

Besteht Anspruch auf Sonderurlaub, wenn Familienangehörige heiraten?

 

Viele Menschen interessieren sich natürlich dafür, ob ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht, wenn Familienangehörige heiraten. Das Gesetz sieht für diesen Fall jedoch keinen Anspruch auf Sonderurlaub vor. Es besteht daher kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub, wenn zum Beispiel der Vater heiratet. Angestellte sollten sich in einem solchen Fall an den eigenen Chef wenden und mit ihm über die Situation sprechen. In den meisten Fällen gibt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Kulanz einen Tag frei, sodass das Hochzeitsfest der Familienangehörigen nicht verpasst wird.

Namensänderung nach Hochzeit

Vor der Eherechtsreform im Jahr 1976 ließ das Namensrecht nur eine Form der Namensänderung zu: die Ehefrau musste den Namen ihres Mannes annehmen, der dann auch der Familienname, das heißt, der Name der gemeinsamen Kinder wurde. Von dieser Regelung gab es nur sehr eingeschränkte Ausnahmen wie beispielsweise das Führen des Geburtsnamens als Künstlernamen.

 

Glückliche Braut

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Inzwischen gibt es für heiratende Paare mehrere Möglichkeiten

 

– Beide können ihren ursprünglichen Namen behalten: In diesem Fall muss für alle gemeinsamen Kinder ein einheitlicher Familienname festgelegt werden, der spätestens einen Monat nach Geburt angemeldet werden muss.
– Die Frau kann auch weiterhin den Namen ihres Mannes annehmen – dies ist immer noch die häufigste Variante – oder der Mann den Namen seiner Frau.
– Des Weiteren gibt es für einen der beiden Partner die Möglichkeit, einen Doppelnamen zu tragen, und zwar nur für denjenigen, dessen ursprünglicher Name nicht der Familienname ist. Dieser kann den eigenen Namen dem Familiennamen voranstellen oder ihn an diesen anhängen. Ein Doppelname kann niemals Familienname werden (Ausnahme: der ursprüngliche, in der Geburtsurkunde vermerkte Name ist bereits ein Doppelname), um ellenlange Namenskombinationen zu verhindern, die nach einigen Generationen dann auf kein Formular mehr passen würden – wenn z.B. Frau Schmitt-Meier Herrn Müller-Lüdenscheid heiratet.

 

Der Ehe- beziehungsweise Familienname wird bei der standesamtlichen Trauung angegeben; die Heiratspapiere werden dann bereits mit dem gegebenenfalls neuen Namen unterzeichnet. Derjenige, der seinen Namen ändern will, sollte also bereits vorher schon mal die neue Unterschrift üben, um diese dann auch mit eventuell vor Aufregung zitternden Händen auf Anhieb hinzubekommen. Im Falle einer Scheidung hat man die Möglichkeit, den Ehenamen weiterzuführen oder wieder seinen aufgegebenen Geburtsnamen anzunehmen. Seit einigen Jahren darf nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch ein in erster Ehe erworbener und nach der Scheidung beibehaltener Name zum neuen Familien- bzw. Ehenamen der zweiten Ehe bestimmt werden, auch wenn Befürchtungen bestehen, dass dies zu missbräuchlicher Weitergabe beliebter Namen wie Adelstiteln führen könnte.

 

Beachten sollte man, dass die eigene Namensänderung bei einer Scheidung relativ einfach und von den Kosten her überschaubar durchzuführen ist. Die Kosten sind von der Anzahl der zu ändernden Papiere (Personalausweis, Reisepass, Führerschein etc.) abhängig; die Gebühr des Standesamtes für die eigentliche Namensänderung ist gering. Seinen Geburtsnamen kann man übrigens nach auch nach mehrmaligen Scheidungen immer wieder annehmen. Bei Kindern ist die Sache komplizierter; nach Vollendung des 5. Lebensjahres muss das Kind selbst einer gewünschten Namensänderung zustimmen, ab Vollendung des 14. Lebensjahres muss diese Einwilligung höchstpersönlich erfolgen. Das neue Namensrecht hat vielleicht nicht gerade die Namensregelung im Falle einer Eheschließung bzw. -scheidung vereinfacht, es trägt aber der rechtlichen Gleichstellung von Mann und Frau Rechnung und hat definitiv den Gestaltungsspielraum beim Familiennamen erweitert, auch wenn auf diese Weise nicht unbedingt alle Familienmitglieder den gleichen Namen tragen.