Eine Hochzeit ist immer ein schöner und in der Regel einmaliger Anlass. Der Termin der eigenen Hochzeit steht im Normalfall schon viele Monate vor der Trauung fest. Es ist in diesem Zusammenhang für das Brautpaar natürlich besonders wichtig, an dem Tag auch Urlaub zu bekommen. In manchen Fällen kann die Beantragung des Urlaubs aber kompliziert werden. Daher fragen sich die meisten Brautleute, ob es gesetzliche Regelungen zum Urlaub bei der eigenen Hochzeit gibt. Muss der Arbeitgeber dem Angestellten Urlaub geben, wenn dieser heiratet? Besteht sogar ein Anspruch auf Sonderurlaub? Wie ist die gleiche Situation, wenn zum Beispiel Familienangehörige heiraten?

 

Sonderurlaub Hochzeit

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Der Urlaubsanspruch im Rahmen der eigenen Hochzeit

 

Wer heiratet, sollte am Tag der Trauung natürlich auch frei haben. Der Gesetzgeber hat im BGB geregelt, dass am Tag der eigenen Trauung ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht. Sonderurlaub ist die Freistellung für zum Beispiel einen Tag unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts. Das bedeutet, dass der Angestellte zusätzlich zu seinen normalen Urlaubstagen einen zusätzlichen Tag Urlaub bekommt. Für diesen Tag wird ihm sein Lohn dann weitergezahlt. Im BGB ist ganz allgemein geregelt, dass Arbeitnehmer zu speziellen Anlässen Anspruch auf Sonderurlaub haben. Diese Anlässe sind genau festgelegt. Es gibt zum Beispiel Anlässe, zu denen Arbeitnehmer sogar mehrere Tage Anspruch auf Sonderurlaub haben. Ein Urteil aus dem Jahr 2010 regelt sogar, dass der Arbeitnehmer auch am Tag vor der eigenen Hochzeit vom Arbeitgeber genügend Freiraum bekommen muss, damit er seine eigene Hochzeit nicht verpasst.

 

Wie wird der Sonderurlaub beantragt?

 

Sonderurlaub kann ganz einfach beim eigenen Arbeitgeber beantragt werden. Im Rahmen der eigenen Hochzeit muss der Angestellte dem Chef natürlich früh genug mitteilen, dass er heiratet und Sonderurlaub haben möchte. In der Regel wird dieser Sonderurlaub dann ohne Probleme gewährt. Angestellte müssen dann nach der Trauung einen Nachweis darüber erbringen, dass sie geheiratet haben. Dieser Nachweis schützt den Arbeitgeber davor, dass der Sonderurlaub vorsätzlich missbraucht wird. Auch für andere Anlässe müssen bei der Freistellung bestimmte Nachweise erbracht werden. Das bekannteste Beispiel dafür ist die Freistellung von der Arbeit für einen Arztbesuch während der Arbeitszeit.

 

Besteht Anspruch auf Sonderurlaub, wenn Familienangehörige heiraten?

 

Viele Menschen interessieren sich natürlich dafür, ob ein Anspruch auf Sonderurlaub besteht, wenn Familienangehörige heiraten. Das Gesetz sieht für diesen Fall jedoch keinen Anspruch auf Sonderurlaub vor. Es besteht daher kein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub, wenn zum Beispiel der Vater heiratet. Angestellte sollten sich in einem solchen Fall an den eigenen Chef wenden und mit ihm über die Situation sprechen. In den meisten Fällen gibt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer aus Kulanz einen Tag frei, sodass das Hochzeitsfest der Familienangehörigen nicht verpasst wird.