Steuerklassenrechner

Wie kann man nach einer Hochzeit noch Geld sparen?

 

Natürlich ist es entscheidend, dass eine Heirat in erster Linie von Liebe getragen wird. Es sollte der Wunsch vorhanden sein, dass man mit einem bestimmten Partner ein Leben lang zusammen ist. Dennoch sollte man auch bedenken, dass eine Heirat ebenso finanzielle Folgen hat. Diese sehen zunächst so aus, dass Ehepartner gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet sind. Es ist aber auch wichtig, dass man nach der Hochzeit die richtige Steuerklasse wählt.

 

Was ändert sich hinsichtlich der Wahl der Steuerklassen nach einer Heirat?

 

Bevor 2 Menschen heiraten, sind sie meistens beide berufstätig und alleinstehend und daher entweder in Steuerklasse 1 oder in Steuerklasse 2. Nach der Hochzeit kommt die Wahl anderer Steuerklassen in Betracht. Da die Ehe durch den Staat besonders gefördert wird, ist es möglich, dass man mit der Wahl der richtigen Steuerklassen eine Menge Geld sparen kann. Wenn beide Partner etwa gleich viel verdienen, sollten sie jeweils die Steuerklasse 4 wählen. Hier sind zu der bisherigen Steuerklasse 1 keine großen Unterschiede auszumachen. Anders stellt sich die Situation dar, wenn die Steuerklassen 3 und 5 gewählt werden. Diese Wahl sollte zum Beispiel erfolgen, wenn ein großer Unterschied zwischen den Gehältern der Ehepartner besteht.

 

Geld

 

Der besser verdienende Ehegatte wählt die Steuerklasse 3 und zahlt wesentlich weniger Steuern. Der schlechter verdienende Gatte wählt Steuerklasse 5 und zahlt erheblich mehr Steuern. Ein Steuerklassenrechner kann auf jeden Fall dabei behilflich sein, die Auswahl der passenden Steuerklassen richtig zu treffen. Diese müssen dann bei dem zuständigen Finanzamt angegeben werden. Wenn Ehepaare die richtigen Steuerklassen wählen, können sie möglicherweise sehr viel Geld sparen. Neben dem Steuerklassenrechner können auch ein Steuerberater oder die Lohnsteuerhilfe behilflich sein. Auf jeden Fall ist es so, dass man durch eine Heirat auch die positiven finanziellen Auswirkungen hinreichend beachten sollte. Dann hat sich eine Heirat sicher in mehrfacher Hinsicht gelohnt. Es ist sicher so, dass die meisten Paare kein Geld an des Staat verschenken wollen.

 

Bilderquelle © Jorma Bork / pixelio.de

Zugewinngemeinschaft

Die Entscheidung, eine Ehe oder Lebenspartnerschaft einzugehen, bedeutet für die Paare in erster Linie, dass der Tag selbst gut vorbereitet wird. Denn schließlich soll dieser Tag ein unvergesslicher Tag werden; für nicht wenige Paare ist er sogar der schönste Tag des Lebens.

 

Allerdings gehört zu dieser Vorbereitung auch die Klärung der Frage nach der rechtlichen Ausgestaltung der zukünftigen Beziehung. Und da ist es vollkommen unerheblich, ob sich Mann und Frau zu einer traditionellen Ehe entscheiden oder ob gleichgeschlechtliche Partnerschaften einen so genannten Lebenspartnerschaftsvertrag abschließen. Denn mit einer Eheschließung erlangen die Ehe- bzw. Lebenspartner eine Fülle von Rechten, aber eben auch von Pflichten. So muss jedem im Vorfeld klar sein, welchen Güterstand das Paar nach der Trauung wählt. Wird keine Gütertrennung vereinbart, die in der Regel einhergeht mit einem Ehevertrag und nur dann Gültigkeit besitzt, wenn sie von einem Notar beurkundet wurde, dann tritt der gesetzliche Güterstand in Kraft. Und der ist der Güterstand der Zugewinngemeinschaft.

 

Rechtliches zur Hochzeit

 

Dabei sei von vornherein auf ein Missverständnis hingewiesen, dass nämlich viele Menschen meinen, der Güterstand der Zugewinngemeinschaft beinhaltet, dass nun das gesamte Vermögen beiden Ehe- bzw. Lebenspartnern zusammen gehört. Das ist nur zum Teil richtig. Richtig ist, dass jeder Partner das Vermögen, was er zu Beginn der Ehe bzw. Lebenspartnerschaft mit in die Beziehung gebracht hat, auch weiterhin sein persönliches eigenes Vermögen ist. Lediglich das Vermögen, was in der Ehe angeschafft wurde und so das Eigentum beider ist, gehört auch beiden. Das gilt im Übrigen auch gleichermaßen für Schulden. Wer Schulden in die Beziehung mit einbringt, ist in der Regel auch in der alleinigen Haftung für die Verbindlichkeiten. Etwas anders sieht es aus, wenn die Partner vor der Ehe ein Miteigentumsanteil erworben haben, etwa beim Kauf einer Immobilie. Hier fließt das Vermögen, aber auch die Verbindlichkeiten zu gleichen Teilen in die Zugewinngemeinschaft mit ein und werden bei einer Trennung und Scheidung nicht berücksichtigt.

Und genau in einer solchen Situation kann eine Zugewinngemeinschaft zu einem Problem werden. Gehen die Ehe- bzw. Lebenspartner irgendwann einmal getrennte Wege – was angesichts einer recht hohen Scheidungsquote in Deutschland nicht unrealistisch erscheint – dann wird das in der Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbene Vermögen im Wege des Zugewinnausgleichs getrennt. Das bedeutet konkret, dass alle Vermögensbestandteile, die der jeweilige Partner erworben hat, aufgelistet werden und anhand des Anschaffungs- bzw. Zeitwertes bewertet und am Ende auch geteilt werden. Der Partner, der anhand der Liste einen wertbaren Überschuss erwirtschaftet hat, muss dem anderen Partner dann die Differenz als Barwert erstatten. Nicht selten geht ein solches Procedere nur über einen gerichtlichen Vergleich bzw. eine familienrichterliche Entscheidung.

 

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Polterabend – mit Scherben zum Glück

Scherben sollen ja bekanntlich Glück bringen – und das auch und vor allem beim Polterabend, wenn die Gäste dem zukünftigen Ehepaar durch Zerbrechen von Porzellan & Co. viel Glück wünschen. Das anschließende gemeinsame Auffegen des entstandenen Scherbenhaufens gilt als Symbol für die folgende lebenslange „Zusammenarbeit“ der beiden Hochzeitsaspiranten. Der in der Regel am Freitagabend stattfindende und gegen 19:00 Uhr beginnende Polterabend stellt ein besonderes Ritual vor der Hochzeit dar. Dabei steht der Verabschiedung des Brautpaars aus dem Kreis der Unverheirateten im Zentrum des Polterabends – und dies nicht nur in Deutschland: Auch in Österreich, Italien, der Schweiz und in Dänemark sagt man auf diese Weise dem Junggesellenleben ade, wenn auch dort eine separate Feier – wie in Deutschland – nicht unbedingt die Regel ist. Der Polterabend ist keinesfalls zu verwechseln mit dem Junggesellenabschied, bei dem die Brautleute getrent voneinander feiern.

 

ScherbenhaufenBilderquelle – Thomas Max Müller / pixelio.de

 

Keine Frage auch: Der Polterrabend hat Tradition – in Deutschland, aber auch in Schlesien und Hinterpommern, wenngleich der historische Ursprung des Polterabends bis heute unbekannt ist. Die Bräuche sind unterschiedlich: In einigen Regionen ist es zum Beispiel durchaus üblich, um 24:00 Uhr sowohl die Hose des Bräutigams als auch den BH der Braut zu verbrennen. Anschließend wird die Asche – zusammen mit einer Flasche Schnaps – begraben, um dann letztere nach einem Jahr wieder auszugraben und zu trinken. Dennoch wird der Polterabend längst nicht überall gefeiert. Und auch will längst nicht jedes Brautpaar einen Polterabend feiern.

 

Am Polterabend geht es – im Gegensatz zur eigentlichen Hochzeitsfeier – recht rustikal zu: So ist denn auch der Kleidungsstil eher leger denn förmlich. Dies ist auch praktisch – müssen doch alle, vor allem die Gäste, an diesem besonderen Abend auch ein wenig körperlich „arbeiten“. Die Gäste bringen in der Regel keine „normalen“ Geschenke mit. Stattdessen sorgen sie vor allem für die „Munition“ – sie sind denn auch es, die das „Polter-Material“ mitbringen: Dazu zählen – neben Porzellan und Steingut – vor allem Keramkartikel oder Blumentöpfe. Doch manchmal sind es auch Fliesen, Waschbecken sowie Toilettenschüsseln oder sogar Gegenstände aus Metall wie Kronkorken, Konservendeckel oder Büchsen und nicht zuletzt Papier aus dem Reißwolf und Styroporchips, die am Polterabend zu Wurfgeschossen werden. Alles das wird dann vor den Augen des heiratswilligen Paars zerschmettert – in der Regel vor dem Elternhaus eines der beiden Ehepartner in spe oder aber vor dem gemeinsamen Wohnsitz, sofern das Paar schon vor der Eheschließung zusammengezogen ist. Doch auch andere Orte kommen durchaus in Betracht – die Bandbreite möglicher Polterorte ist groß: Sie reicht von der Turnhalle über ein Restaurant bis zum Ausflugsdampfer – Lärm und Kehricht inklusive.

 

Zum Polterabend kommen Verwandte ebenso wie Freunde, Bekannte und Kollegen. Offizielle Einladungen sind eher die Ausnahme denn die Regel. Der Polterabend hat einen eher informellen Charakter: Ein kurze Bekanntmachung im Umfeld sollte genügen, und dann spricht sich alles wie ein Lauffeuer herum – mit dem Ergebnis, dass auch schon mal Leute vor der Tür stehen, die man nicht extra erwartet hat. Doch niemand wird an einem Polterabend wieder gehen müssen. So kann ein Polterabend schnell einmal weite Kreise ziehen und dabei halböffentlichen Charakter annehmen. Dies ist inzwischen auch der allgemeine Trend: Wurde der Polterabend in früheren Zeiten eher am Vorabend der (kirchlichen) Hochzeit gefeiert – gewissermaßen als eine Art „Vorfest“ mit geselligem Beisammensein vor der eigentlichen Hochzeitsfeier-, so hat er sich seit den 1980er Jahren verselbständigt und einen eigenständigen Charakter bekommen: Er wird heute mindestens eine Woche vor der Hochzeit und in größerem Rahmen gefeiert – auch schon mal mit lauter Musik und Sitzbänken, Pavillons oder Zelten… und entwickelt sich so zu einem besonderen Event. Lustig darf es auch ruhig zugehen – mit Spielen und ähnlichem: Wie wär’s beispielsweise mit „Schuhe putzen gegen Geld“ für die Juggesellin oder „Festketten mit Handschellen in der Damentoilette“ für den Junggesellen oder „Lose verkaufen mit sofortiger Einlösung (z. B. Kuss, Tanz)“ für beide. It’s partytime… Scherben bringen eben Glück.

Hochzeitseinladungskarten

Die Hochzeit soll einer der schönsten Tage im Leben werden. Damit das Hochzeitsfest unvergesslich wird, planen die meisten Paare viele Monate im Voraus. Zahlreiche Dinge wollen bedacht werden, damit am Hochzeitstag eine wunderschöne Feier stattfinden kann. Hierzu zählen auch die Hochzeitseinladungskarten. Die Einladungskarten übermitteln den Gästen nicht nur wichtige Informationen rund um das Fest, Einladungskarten zur Hochzeit sind vielmehr auch ein Aushängeschild, was den Stil der Feierlichkeiten angeht. Insofern sollten auch die Hochzeitseinladungskarten wohlüberlegt ausgewählt werden.

 

Stil der Hochzeitseinladungskarten

 

Zu jeder Hochzeit gehört auch die Papeterie. Hierunter werden alle Drucksachen verstanden. Dazu zählen nicht nur die Hochzeitskarten, sondern auch die Menükarten, die Tischkarten und die späteren Danksagungskarten. Sehr stilvoll wirkt es, wenn die gesamte Papeterie einheitlich gestaltet wird. Braut und Bräutigam sollten sich also vorab überlegen, welche Farbe oder welches Element sich auf allen Drucksacken wiederfinden soll. Beliebt sind die Initialien des Paares, aber auch ein Symbol der Liebe, zum Beispiel ein Herz, verschlungene Ringe oder eine Taube. Wenn die Papeterie nicht einheitlich gestaltet werden soll, sollte die einzelnen Drucksachen aber doch vom grundsätzlichen Stil her zueinander passen. Wer sich für romantisch-verspielte Hochzeitseinladungskarten entscheidet, gestaltet auch die Menükarten am besten in diesem Stil.

 

Hochzeitseinladungskarten

Bilderquelle – Bettina Stolze  / pixelio.de

 

Selbst basteln oder online bestellen?

 

Grundsätzlich haben Brautpaare die Möglichkeit, ihre Hochzeitseinladungskarten selbst zu basteln oder online zu bestellen. Wer selbst basteln will, muss einiges beachten. Hochzeitseinladungen sollten stilvoll und professionell gestaltet sein. Insofern ist durchaus ein gewisses Geschick beim Basteln gefragt, damit auch ein gutes Ergebnis herauskommt. Erfahrungsgemäß braucht es aber auch viel Zeit und Geduld, um schöne Hochzeitseinladungen selbst zu basteln. Zeit wird aber im Laufe der Hochzeitsvorbereitungen meist irgendwann knapp. Insofern kann es durchaus sinnvoll sein, Angebote professioneller Druckereien zu prüfen. Hierbei offerieren zahlreiche Online-Shops tolle Angebote für Braut und Bräutigam. Online kann man auch Hochzeitseinladungskarten via Baukastensystem zusammenstellen und auch personalisieren. So können beispielsweise Fotos und der persönliche Trauspruch aufgedruckt werden. Ein zentraler Vorteil: Viele Online-Shops bieten die gesamte Papeterie wie Menü- und Tischkarten im gleichen Design an. So ist alles einheitlich, von den Einladungskarten bis hin zu den Dankeskarten.

 

Wann sollte man die Hochzeitseinladungskarten versenden?

 

Gerade, wenn die Hochzeit im Sommer stattfindet, gilt: So früh wie möglich. In der Urlaubszeit sind viele Leute verreist und können, wenn die Einladung zu spät versendet wird, nicht mehr an der Hochzeit teilnehmen, da schon Urlaub gebucht ist. Sechs bis spätestens vier Monate vor dem Hochzeitstag sollten die Hochzeitseinladungskarten also versendet sein. Wer es nicht schafft, diese so frühzeitig loszuschicken, kann auch per Email informell kurz über das Datum informieren. Hierbei sollte der Hinweis erfolgen, dass die eigentlichen Einladungskarten noch folgen werden!

 

Was sollte im Einladungstext enthalten sein?

 

Wichtig sind genaue Angaben zu Datum, Uhrzeit und Örtlichkeiten. Braut und Bräutigam sind gut beraten, vor dem Drucken all diese Angaben mehrfach zu überprüfen. Wie ärgerlich, wenn sich hier ein Fehler einschleichen würde! Die Einladungskarte ist zudem der richtige Ort, um einen eventuellen Geschenkewunsch zu thematisieren. Heute ist es oftmals so, dass das Brautpaar auch schon vor der Hochzeit zusammengelebt hat und entsprechend über einen kompletten Hausstand verfügt. Insofern wünscht man sich lieber Geldgeschenke, beispielsweise für eine schöne Hochzeitsreise. Braut und Bräutigam sollten keine Scheu haben, dies auch mit einem humorvollen Spruch zu thematisieren. Im Internet findet man eine Vielzahl von netten Sprüchen rund um das Thema Geldgeschenk zur Hochzeit. Diese kann man auch in die Einladungskarte drucken. Sinnvoll ist es, auch Angaben zu Kontaktdaten der Trauzeugen zu machen. Planen die Gäste beispielsweise ein Spiel oder ein spezielles Geschenk, kann dies so vorab mit den Trauzeugen besprochen werden.

Ehevertrag

Wenn zwei Menschen sich entschließen, nach einer Zeit der Prüfung den Bund der Ehe eingehen zu wollen, dann denken nur die wenigsten daran, dass das Abenteuer Ehe auch schiefgehen kann. Das mag angesichts der Tatsache, dass in deutschen Großstädten nahezu jede zweite Ehe geschieden wird, ein wenig blauäugig sein. Insofern ist es nicht verwunderlich, dass viele Paare vor der zivilen Eheschließung einen Notar aufsuchen und sich über die Folgen einer Trennung und Scheidung beraten lassen mit dem Ergebnis, für den Fall der Fälle auch einen Ehevertrag abschließen.

 

In einem solchen Vertrag kann im Grunde genommen alles geregelt werden, was das Zusammenleben in der Ehe betrifft wie beispielsweise den Güterstand. Gesetzlich vorgesehen ist die Gütergemeinschaft. In einem Ehevertrag kann eine Gütertrennung vereinbart werden mit der Folge, dass jeder das, was er in der Ehe erwirtschaftet, für sich behalten kann. Auch für den Fall der Trennung und Scheidung.

 

Handschlag

 Bilderquelle –  Marko Greitschus / pixelio.de

 

Und genau für diesen Fall werden Eheverträge in der Regel abgeschlossen. Es werden Regelungen zum Versorgungsausgleich und Unterhalt hineingeschrieben; auch ein möglicher Unterhaltsverzicht kann deklariert werden, wird aber vielfach gegenstandslos, sollten Kinder aus der Ehe hervorgehen. Bezüglich aus der Ehe hervorgegangner Kinder können in einem Ehevertrag auch Regelungen zum Sorge- und Umgangsrecht getroffen werden, was aber nur dann Sinn macht, wenn die Eltern nach der Trennung noch miteinander reden können. Letztlich mit entscheiden wird aber das Jugendamt, ob die Regelung auch dem Kindeswohl entspricht.

 

Ein wesentlicher Grund, weswegen Ehepaare einen Ehevertrag abschließen, sind aber nicht selten ungleiche Vermögensverhältnisse der Eheleute untereinander. So war kürzlich zu lesen, dass anlässlich der Hochzeit der schwedischen Kronprinzessin Madeleine diese einen Ehevertrag abschließen musste, damit für den Fall des Scheiterns ihrer Beziehung ihr Vermögen abgesichert ist. Ihr Ehemann geht bei einer Scheidung mehr oder weniger leer aus, was aber angesichts seines eigenen Vermögens wohl so schlimm nicht ist. Was für Königshäuser – und da ist Schweden kein Einzelfall – gilt, gilt für Unternehmer mit einer eigenen Firm gleichermaßen. Auch diese sind schon aus Rücksicht auf ihr Unternehmen auf einen Ehevertrag angewiesen. Ganz grundsätzlich ist aber zu sagen, dass auf den Abschluss eines Ehevertrages in den meisten Fällen verzichtet werden kann. Wird er aber gewünscht, muss er auf jeden Fall notariell beurkundet werden und dient für den Fall des Scheiterns der Ehe in Bezug auf dort vereinbarte Unterhaltsregelungen auch als Vollstreckungstitel.

Verlobung

Eine Verlobung wird in der modernen Gesellschaft immer wieder als ein besonderes Ereignis angesehen. Die wahre Bedeutung dieser romantischen Tradition ist jedoch nur den wenigsten Menschen bekannt. Grundsätzlich wird es als ein Eheversprechen nach dem Heiratsantrag angesehen. Im Anschluss folgt eine traumhafte Hochzeit!

 

Rechtlich gesehen gehen beide Partner einen verbindlichen Vertrag ein. Gemäß der Tradition sollte die versprochene Ehe nach höchstens 12 Monaten geschlossen werden. Die rechtlichen Regelungen in Bezug auf eine Verlobung können auf Wunsch im BGB eingesehen werden. Der richtige Zeitpunkt für eine Verlobung kann frei gewählt werden. Jedoch müssen beide Partner zum Zeitpunkt der Verlobung volljährig sein. Andernfalls ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters notwendig. Eine Verlobung kann auf Wunsch die Aspekte der modernen Zeit aufgreifen. Einer aktuellen Umfrage zufolge wird jedoch die klassische Variante bevorzugt. Die klassische Variante greift in erster Linie den geschichtlichen Aspekt auf.

 

Verlobungsparty

 Bilderquelle – Bettina Stolze  / pixelio.de

 

Bereits im Mittelalter war die Verlobung ein wesentlicher Bestandteil einer Beziehung. Sie wurde in der Regel zwischen dem Vater der zukünftigen Braut sowie dem zukünftigen Bräutigam für gültig erklärt. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Frauen kein Mitspracherecht. Das 17. Jahrhundert nahm einen wesentlichen Einfluss auf den Vorgang der Verlobung. So wurde Schmuck als ein offizielles Zeichen für den Verbund angesehen. Besonders bewehrt haben sich Ringe aus dezentem Silber. Diese waren grundsätzlich mit einem Edelstein versehen. Der Vater der Braut erteilte den zukünftigen Ehepartnern seinen Segen. Mittlerweile spielt es keine Rolle mehr, wer den Verlobungsantrag stellt. Sowohl Männer als auch Frauen können um die Hand ihres Partners anhalten. Eine fest definierte Vorgehensweise existiert nicht. So kann der Verlobungsantrag unter anderem an einem ganz besonderen Ort gestellt werden.

 

Dieser Ort kann beispielsweise an das erste Treffen erinnern. Nicht selten wird ein Verlobungsantrag auch ganz spontan gestellt. So soll es beispielsweise auch in Einkaufszentren zu Verlobungsanträgen gekommen sein. Eine Verlobung ist immer erst dann offiziell, wenn sie öffentlich bekannt gemacht wurde. Im Rahmen der Bekanntmachung kann beispielsweise eine Zeitungsanzeige geschaltet werden. Alternativ kann auch ein entsprechender Antrag beim zuständigen Standesamt gestellt werden. Nähere Informationen in Bezug auf eine Verlobung können unter anderem in zahlreichen Büchern nachgelesen werden. Nicht selten werden sogar spezielle Kurse veranstaltet, welche den Vorgang einer Verlobung thematisieren.

Heiratsantrag

Der richtige Zeitpunkt

 

Der Heiratsantrag ist für viele Liebespaare ein besonderer Tag. Wann er gemacht werden sollte, hängt von vielen Faktoren ab, beispielsweise vom Charakter oder den äußeren Umständen. Manche Paare entschließen sich schon nach wenigen Wochen zur Heirat, andere brauchen erst mehrere Jahre des Zusammenlebens. Es ist sinnvoll, frühzeitig über das Thema Ehe zu reden, um Verletzungen zu vermeiden. Manchmal genügen auch Andeutungen, um herauszufinden, wie die Partnerin oder der Partner über das Heiraten denkt. Beliebte Zeitpunkte für den Heiratsantrag sind der Jahrestag des Kennenlernens und im Urlaub. Um den Tag in Erinnerung zu behalten, bieten sich auch Festtage an wie Valentinstag, Weihnachten oder Neujahr.

 

Was beachtet werden sollte

 

Obwohl trotz Emanzipation in den meisten Fällen noch immer der Mann den Heiratsantrag macht, kann ebenso auch die Frau ihren Partner fragen, ob er den Bund der Ehe mit ihr schließen will. Wichtig ist, dass der Antrag der Persönlichkeit entspricht, ansonsten kann eine peinliche Situation entstehen. So wollen zurückhaltende Menschen diese wichtige Frage nicht in der Öffentlichkeit gestellt bekommen. Aktive Menschen dagegen freuen sich, wenn auch der Familien- und Bekanntenkreis bei diesem Ereignis dabei ist.

 

Heiratsantrag

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Die richtigen Worte

 

Die Art und die Worte des Heiratsantrags sollten sich nach den persönlichen Vorlieben richten. Romantik gehört für den Großteil der Menschen allerdings dazu. Außer der traditionellen Frage „Möchtest du mich heiraten?“ beziehungsweise der Aufforderung „Bitte heirate mich“ sollten auch die eigenen Gefühle ausgedrückt werden, warum man diese Person so sehr liebt, ihr treu sein und für immer mit ihr das Leben teilen möchte.

 

Ausgefallene Ideen

 

Neben dem romantischen Abendessen bei Kerzenschein gibt es zahlreiche andere Möglichkeiten. Beispielsweise ist ein romantischer Liebesbrief oder ein Gedicht für schüchterne Menschen geeignet, da sie in Ruhe das schreiben können, was sie fühlen. In Liedform lässt sich die Frage auch stellen, wer musikalisch ist, kann selbst komponieren oder ein Lied schreiben oder singen lassen. Künstlerisch begabte Menschen können ihren Wunsch als Bild darstellen. Ist die auserwählte Person gerne in der Natur, bietet sich ein Spaziergang an, etwa zu einer romantischen Bank oder einer Kapelle. In der Wohnung kann ein Weg mit Kerzen gelegt werden, der zu der wichtigen Frage führt. Der Heiratsantrag kann auch in einem Schuh versteckt, als Lösungswort eines Rätsels oder Desktopmotiv gestaltet werden. Wer Fantasie und Kreativität spielen lässt, findet viele Möglichkeiten von dezent bis spektakulär. Manche Menschen machen auch den Heiratsantrag lieber spontan, wenn sie das Gefühl haben, jetzt ist der richtige Zeitpunkt gekommen.

 

Nach dem Heiratsantrag

 

Wenn das Paar die Entscheidung zur Eheschließung getroffen hat, geht es an die Vorbereitungen. Wann, wo und mit wem soll die Hochzeit sein, soll es einen gemeinsamen Nachnamen geben, was ist alles zu organisieren, beispielsweise welche Papiere sind noch erforderlich, Ringe sind auszuwählen und vieles mehr

Tischkarten

Der letzte Schliff der Hochzeitstafel

 

Der schönste Tag des Lebens ist geprägt von vielen kleinen Details, die es zu beachten und zu entscheiden gibt. Das Kleid, die Ringe, die Torte – alles will sorgfältig ausgewählt werden. Die Tischdeko ist ein wichtiger Punkt, für den man sich am besten genügend Zeit nimmt. Sind Dekofarben und Blumensorten erst einmal ausgesucht, geht es an die Feinarbeit. Dazu gehören auch die Tischkarten. Diese sind zwar kein Muss, sie erleichtern jedoch den Gästen, einen Platz zu finden und neben den Menschen zu sitzen, mit denen sie sich gut verstehen. Außerdem spart es eine Menge Zeit, wenn Sie z. B. zu einer bestimmten Zeit das Buffet eröffnen möchten. Dann ist es von Vorteil, wenn jeder Gast schnell zu seinem Platz findet und sich setzen kann.

 

Tischkarten

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Romantische Herzen, verspielte Holztäfelchen

 

Es gibt viele verschiedene Arten, den Hochzeitsgästen einen Platz zuzuweisen. Je nach Tischordnung gibt es die Möglichkeit, den Gästen (zumindest teilweise) selbst zu überlassen, neben wem sie sitzen möchten. Dazu nimmt man schöne Holzrahmen, farbigen Karton und beschriftet ihn mit den Namen der Personen, die zusammen an einem Tisch sitzen sollen. Dann kann sich jeder, in einem gewissen Rahmen, seinen Platz selbst aussuchen. Möchte man jedem Gast einen bestimmten Platz zuordnen, muss zuerst eine genaue Sitzordnung ausgearbeitet werden. Paare sollten nebeneinander sitzen, Kinder setzt man am besten zusammen an einen großen Kindertisch.

 

Tischkärtchen gibt es in vielen verschiedenen Farben und Materialien in zahlreichen Hochzeits- und Bastelshops zu kaufen. Diese kann man entweder selbst beschriften oder bedrucken lassen. Sie können aber auch selbst kreativ werden und eigene Tischkärtchen basteln. Wichtig ist vor allem, dass sie zur restlichen Deko passen. Sie können gerne Elemente aus der Tischdekoration in die Gestaltung der Tischkarten aufnehmen: Herzen, Blüten, Schleifen – Ihrer Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt. Für die Deko gilt allgemein: weniger ist mehr. Die Farbtöne der Blumen, der Tischläufer und Kerzen sollten nicht allzu stark voneinander abweichen. Es genügt, wenn Sie einzelne Farbakzente (zum Beispiel mit Blumen) setzen und die restliche Deko eher schlicht halten.

 

Tischkarten als individuelles Gastgeschenk

 

Tischkärtchen lassen sich auch leicht mit Gastgeschenken verknüpfen. Herzen aus Holz, in die der jeweilige Name des Gastes eingebrannt wird, lassen sich farblich passend zu jeder Deko organisieren und können am Ende der Feier von den Gästen als Erinnerung mit nach Hause genommen werden. Wenn Sie die Karten selbst beschriften, sollten Sie darauf achten, die Namen Ihrer Gäste korrekt und gut lesbar zu schreiben. Für die älteren Gäste ist es u.U. wichtig, die Namen groß genug zu schreiben. Gibt es unter Ihren Gästen einen Vornamen doppelt, so sollte zumindest der Anfangsbuchstabe des Nachnamens dazugeschrieben werden, um Verwirrungen am Tag der Feier zu vermeiden. Auch geläufige Spitznamen sind eine Option, um Doppelungen zu umgehen.

Brautfrisur mit Schleier

Die eigene Hochzeit ist eines der wichtigsten Ereignisse im Leben. Für viele Frauen wird am Tag ihrer Hochzeit ein Kindheitstraum Wirklichkeit. Da versteht es sich von selbst, dass dieser Tag nicht weniger als perfekt sein soll. Besonders wichtig ist hierbei das Erscheinungsbild der Braut, denn ihr wird auf einer Hochzeit naturgemäß die größte Aufmerksamkeit zuteil. Neben dem wichtigsten Part – dem Brautkleid – nimmt die Brautfrisur eine zentrale Rolle beim Brautstyling ein. Dabei gilt es einiges zu beachten; vor allem, wenn ein Schleier in die Frisur integriert werden soll.

 

Beim Stöbern in Brautmagazinen oder auf einschlägigen Internetseiten findet sich eine Unmenge an atemberaubend schönen Brautfrisuren. Von romantischen Locken- oder Flechtfrisuren über klassisch elegante Dutts oder Chignons bis hin zu extravaganten und modernen Haarkreationen ist alles erlaubt. Wichtig ist dabei nur, dass die Frisur zum Stil der Frau und zum Brautkleid passt. Einen Schleier im Haar zu tragen ist eine beliebte Hochzeitstradition und aus den meisten Brautstylings nicht wegzudenken. Praktischerweise werden Brautschleier mit einem integrierten Kamm an der Frisur befestigt, sodass zu beinahe jeder Brautfrisur ein passender Schleier getragen werden kann. Abgerundet wird die Brautfrisur mit Accessoires wie Blumen, Curlies oder sogar einem Diadem. Aber Vorsicht: Weniger ist mehr. Daher sollte man sich auf eine Art von Accessoires festlegen.

 

Brautfrisur mit Schleier

 

Welcher Schleier ist geeignet?

 

Ist ein Schleier zur Brautfrisur gewünscht, stehen angehende Bräute vor der Wahl zwischen unzähligen Schleiern in verschiedenen Stoffen, Längen und Lagen. Am unkompliziertesten sind kurze Schleier, da sie nicht störend sind und daher problemlos den gesamten Tag getragen werden können. Kurze Schleier passen sehr gut zu kurzem Haar oder zu Hochsteckfrisuren. Werden die Haare offen oder halboffen getragen, muss darauf geachtet werden, dass die Haare nicht unter dem Schleier hervorschauen. Für den ganz großen Auftritt ist ein langer Schleier am besten geeignet. Dieser sieht besonders schön aus, wenn das Brautkleid eine Schleppe hat. Für romantische kirchliche Hochzeiten leistet ein mehrlagiger Schleier gute Dienste, da er beim Einzug in die Kirche vor dem Gesicht getragen werden kann.

 

An eine festliche Brautfrisur mit Schleier sollten sich ausschließlich professionelle Friseure und Hairstylisten wagen. Schließlich soll in Sachen Hochzeit nichts dem Zufall überlassen werden. Es empfiehlt sich, frühzeitig einen Termin mit dem Friseur der Wahl auszumachen, denn gute Haarspezialisten sind schnell ausgebucht. Etwa zwei Wochen vor dem großen Tag sollte ein Probestecken stattfinden, um gemeinsam mit dem Stylisten die optimale Frisur auszuwählen. Dann steht dem perfekten Auftritt nichts mehr im Wege.

Junggesellenabschied

Wenn der große Moment der Hochzeit, das „Ja-Wort“, kurz bevor steht, beginnt für das baldige Brautpaar die große Zeit der Planung und Organisation. Neben der Trauung an sich muss auch der Ablauf und das gesamte Drumherum geplant werden. Doch zumindest die Planung eines für die meisten „Noch-Junggesellen“ nicht unwichtigen Punktes wird dem Paar gerne von Freunden abgenommen: Die Gestaltung des Junggesellenabschieds. Dieser findet in aller Regel sowohl für die zukünftige Braut als auch für den baldigen Bräutigam separat statt und wird nach alter Tradition von den besten Freunden, Trauzeugen und nahen Verwandten des Paares organisiert.
Der Junggesellenabschied gilt als „letzter Tag in Freiheit“ und wird daher, als letzte Chance zum „kontrollierten Tabubruch“, möglichst ausgelassen und ohne dass der zukünftige Ehemann an seine Liebste denkt, gefeiert. Der Trend geht dahin, dass der in Deutschland traditionelle Polterabend inzwischen langsam von dieser letzten Feier als Junggeselle abgelöst wird. Selbstverständlich können auch beide Feste, sowohl der Polterabend, als auch der Junggesellenabschied, gefeiert werden. Am Polterabend, der wiederum seine ganz eigenen Traditionen und Bräuche mitbringt, nimmt meist ein großer Teil der späteren Hochzeitsgäste Teil, während der Junggesellenabschied eher in kleinerer und meist männlicher Runde gefeiert wird. Ursprünglich stammt die Tradition des Junggesellenabschieds aus dem antiken Griechenland und setzte sich in den letzten Jahren vor allem in Großbritannien und den USA durch.

 

Junggesellenabschied

Bilderquelle © detailblick – Fotolia.com

 

Während man in England durchaus auch mehrere Tage für den Junggesellenabschied einplant, beschränkt man sich hierzulande meist auf ein Wochenende oder nur einen Abend. Gerne werden auch kleine Kurztrips organisiert, beispielsweise in die nächste Großstadt, um deren Partyviertel unsicher zu machen. Möglich ist aber natürlich auch ein Kurzreise an beliebte Partystrände wie beispielsweise auf Mallorca oder Ibiza. Dieser Junggesellenabschied wird von Freunden schon mehrere Wochen vor der Hochzeit geplant und findet in der Regel ein bis zwei Wochen vor der Eheschließung statt. Der Bräutigam wird dann von seinen Freunden abgeholt und muss sich ganz deren Planung anvertrauen. Einer alten Tradition folgend, bekommt der Junggeselle beispielsweise einen Bauchladen umgeschnallt, mit dessen Hilfe er dann allerhand Dinge, wie Feuerzeuge oder Süßigkeiten, an Passanten verkaufen soll. Der Erlös bessert dann die „Feier-Kasse“ auf.

 

Während der zukünftige Ehemann an seinem Junggesellenabschied früher überwiegend bloß gestellt wurde, in dem er sich beispielsweise verkleiden musste, wird heut zu Tage eher darauf geachtet, dass dieser Abend möglichst angenehm und mit viel Spaß verbracht wird. Oftmals werden Besuche in Striplokalen organisiert oder der zu verabschiedende Junggeselle muss den einen oder anderen alten Brauch über sich ergehen lassen. Beispielsweise wird dem „Noch-Junggesellen“ nach alter Tradition gerne ein Klotz am Bein befestigt, den er dann den gesamten Abend mit sich herumschleppen muss. Der Klotz steht hier für die Lasten einer Ehe. Ähnliche Bräuche gibt es hier in Hülle und Fülle. Der Phantasie der Freunde wird aber auch gerne freier Lauf gelassen. Prinzipiell wird allerdings an diesen Junggesellenabscheiden der Alkoholpegel der Feiernden deutlich überschritten. Dies gilt auch für den Junggesellinnenabschied!