Eine Verlobung wird in der modernen Gesellschaft immer wieder als ein besonderes Ereignis angesehen. Die wahre Bedeutung dieser romantischen Tradition ist jedoch nur den wenigsten Menschen bekannt. Grundsätzlich wird es als ein Eheversprechen nach dem Heiratsantrag angesehen. Im Anschluss folgt eine traumhafte Hochzeit!

 

Rechtlich gesehen gehen beide Partner einen verbindlichen Vertrag ein. Gemäß der Tradition sollte die versprochene Ehe nach höchstens 12 Monaten geschlossen werden. Die rechtlichen Regelungen in Bezug auf eine Verlobung können auf Wunsch im BGB eingesehen werden. Der richtige Zeitpunkt für eine Verlobung kann frei gewählt werden. Jedoch müssen beide Partner zum Zeitpunkt der Verlobung volljährig sein. Andernfalls ist die Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters notwendig. Eine Verlobung kann auf Wunsch die Aspekte der modernen Zeit aufgreifen. Einer aktuellen Umfrage zufolge wird jedoch die klassische Variante bevorzugt. Die klassische Variante greift in erster Linie den geschichtlichen Aspekt auf.

 

Verlobungsparty

 Bilderquelle – Bettina Stolze  / pixelio.de

 

Bereits im Mittelalter war die Verlobung ein wesentlicher Bestandteil einer Beziehung. Sie wurde in der Regel zwischen dem Vater der zukünftigen Braut sowie dem zukünftigen Bräutigam für gültig erklärt. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Frauen kein Mitspracherecht. Das 17. Jahrhundert nahm einen wesentlichen Einfluss auf den Vorgang der Verlobung. So wurde Schmuck als ein offizielles Zeichen für den Verbund angesehen. Besonders bewehrt haben sich Ringe aus dezentem Silber. Diese waren grundsätzlich mit einem Edelstein versehen. Der Vater der Braut erteilte den zukünftigen Ehepartnern seinen Segen. Mittlerweile spielt es keine Rolle mehr, wer den Verlobungsantrag stellt. Sowohl Männer als auch Frauen können um die Hand ihres Partners anhalten. Eine fest definierte Vorgehensweise existiert nicht. So kann der Verlobungsantrag unter anderem an einem ganz besonderen Ort gestellt werden.

 

Dieser Ort kann beispielsweise an das erste Treffen erinnern. Nicht selten wird ein Verlobungsantrag auch ganz spontan gestellt. So soll es beispielsweise auch in Einkaufszentren zu Verlobungsanträgen gekommen sein. Eine Verlobung ist immer erst dann offiziell, wenn sie öffentlich bekannt gemacht wurde. Im Rahmen der Bekanntmachung kann beispielsweise eine Zeitungsanzeige geschaltet werden. Alternativ kann auch ein entsprechender Antrag beim zuständigen Standesamt gestellt werden. Nähere Informationen in Bezug auf eine Verlobung können unter anderem in zahlreichen Büchern nachgelesen werden. Nicht selten werden sogar spezielle Kurse veranstaltet, welche den Vorgang einer Verlobung thematisieren.