Der achtjährige Sanele Masilela wippt auf den Knien der 61-jährigen, feierlich gekleideten Helen Shabangu und juchzt vor Freude. Auch die Frau lacht, tätschelt das Köpfchen des Jungen und schaut sich zufrieden um. Nahezu 100 geladene Gäste sind erschienen, um zu Ehren des Acht- und der 61-Jährigen ein berauschendes Fest zu feiern. Übermütig bückt sich Helen zu dem kleinen Jungen hinab und gibt ihm einen Kuss – genau wie am Ende der Hochzeitszeremonie dieses ungleichen Paares.

 

Diese kuriose Eheschließung im Jahr 2013 zwischen einem Achtjährigen und einer 61-jährigen, fünffachen Mutter fand im Jahr 2013 im südafrikanischen Tshwane statt. Sie hat jedoch keinen offiziellen Charakter, sondern ist Teil des ethnischen Brauchtums des „Northern Sotho“-Stammes zwischen Pretoria und der Zimbabwe Grenze. Wenn er älter ist, so betont übrigens Sanele Masilela, möchte er noch einmal heiraten, und zwar eine Gleichaltrige. Wie in diesem Fall war es auch in Deutschland im Mittelalter nicht ungewöhnlich, dass die Vorfahren den Ehepartner bestimmen. 1165 wurde Richard Löwenherz‘ neunjährige Schwester mit dem 35-jährigen Heinrich dem Löwen verlobt, den sie drei Jahre später heiratete. Und eine Schwester von Kaiser Karl V. hatte bereits im Alter von einem Jahr einen Verlobten, der noch nicht einmal geboren war.
 

 

Aber nicht nur rituell-traditionell begründete ungewöhnliche Eheschließungen lösen heutzutage erstauntes Kopfschütteln aus. So war beispielsweise 1976 in Los Angeles ein Stein der Grund des Anstoßes vieler Gläser, die anlässlich der Vermählung der Sekretärin Jannene Swift mit dem 50 Pfund schweren Felsen als Zeichen der Naturverbundenheit der Braut erhoben wurden. Und wenn mich schon keiner liebt, dann liebe ich mich wenigstens selbst, muss sich wohl die 30-jährige Chen Wei Yi gesagt haben, als sie sich konsequenter am 6. November 2010 in Taiwan ihr eigenes Ja-Wort gab – angesichts steigender Single-Zahlen mit der Tendenz zur Nachahmung. Dass ältere Männer mit wesentlich jüngeren Frauen in den Hafen der Ehe einlaufen, ist normalerweise nicht aufsehenerregend. Aber dass 2011 ein 120-Jähriger eine 60 Jahre jüngere Witwe in Indien vor den Traualtar geführt hat, lässt den einen oder anderen, seit Jahren unfreiwillig Alleinlebenden hoffen.

 

Während die meisten dieser kuriosen Eheschließungen offiziell keine Rechtsgültigkeit besitzen, verhält es sich im Fall eines Franzosen, der 2008 seine vor Jahren verstorbene Partnerin heiratete, anders. Ein Sonderdekret des französischen Präsidenten erlaubte ihm, den einst festgelegten Hochzeitstermin, den seine große Liebe aufgrund einer kurz vorher ausgebrochenen schweren Krankheit mit Todesfolge nicht einhalten konnte, nachzuholen. Um auf Nummer sicher zu gehen, ob eine Vermählung in Deutschland rechtsgültig ist oder nicht, ist ein Blick in das Gesetzbuch zu empfehlen. Hier heißt es laut § 1314 II BGB, dass eine Ehe nicht gültig ist, wenn „1. ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit befand; 2. ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung handelt“.

 

P.S.: 2012 ging der Brite Everard Cunion zum zweiten Mal eine Ehe mit einer Gummipuppe ein, nachdem aus seiner ersten bereits nach drei Jahren die Luft raus war.